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Absage & Ausfallhonorar

Da ich meine Praxis im sogenannten Bestellpraxissystem betreibe, sind vereinbarte Termine ausschließlich für Sie vergeben. Eine psychotherapeutische Praxis hat im Gegensatz zu einer Arztpraxis kein Wartezimmer. In der Regel ist es mir nicht möglich kurzfristig anderen Patienten einen abgesagten Termin zu vergeben. Daher ensteht mir bei kurzfristigen Absagen ein Honorarausfall, welchen ich an Sie als Patienten weitergebe.

Daher gilt für Absagen in meiner Praxis folgende Regelung. Die Absage von Terminen ist maximal bis 2 Werktage (Mo.-Fr.) möglich.
Konkret heißt dies folglich: Sagen Sie einen Termin an einem Montag, um 10 Uhr ab, so kann die Absage bis spätestens Donnerstag 10 Uhr erfolgen. 

Andernfalls erhalten SIe eine Privatrechnung in Höhe des ausgefallenen Honorars, welche zu begleichen ist, bevor Sie einen neuen Termin wahrnehmen. Sie können diese Rechnung in bar oder per Überweisung bezahlen.


 
 
 
 
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